Piloteninfos

Der Flugplatz Moosburg ist durch seine nahe Lage an der Kontrollzone des Flughafen Münchens und den Bäumen im Anflug eine Herausforderung.

Information Flugplatz an der Kippe

ICAOEDPI
ELEV1380 ft
FREQ125.815 MHz
RWY04/22    GRAS    700m x 35m
FUELAVGAS, Super
TFCSE 2500 ft
OPSPPR
RMKAchtung vor der Kontrollzone des Flughafen Münchens

Hinweise

Aus Lärmschutzgründen dürfen die gelb markierten Bereiche nicht überflogen werden

Die Daten sind nicht für Navigationszwecke geeignet. Informieren Sie sich hierzu im AIP.

 Bei den An- und Abflugstrecken der Platzrunde (grüne Pfeile) ist bei An- und Abflug im Norden auf Verkehr in der Platzrunde von Landshut (EDML) zu achten. Diese liegt auch in 2500 ft. Bei Ein- und Ausflug südlich der Stadt Moosburg wird ein Modellfluggelände überflogen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, Modellflugbetrieb bis 1000ft AGL. Durch die Nähe zur Kontrollzone MUC bitten wir insbesondere bei Starts auf der 22 und anschließendem Abflug nach Westen oder Osten um erhöhte Aufmerksamkeit. Die maximal fliegbare Höhe in der unmittelbaren Flugplatzumgebung beträgt 3500 ft MSL. Darüber liegt der Luftraum Klasse C.

Die maximale Betriebszeit des Moosburger Flugplatzes ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bedarf einer vorherigen Genehmigung (PPR). Flugbetrieb findet in der Regel an Wochenenden und Feiertagen statt. Gastflugzeuge müssen sich per Email anmelden (siehe Impressum).

Jeder anfliegende Pilot muss dem FCM bestätigen, dass er Kenntnis von den Verfahren zum Anflug, Platzrunde und Lärmschutz genommen hat. Das An- und Abflugverfahren sowie Platzrunden werden mit einer maximalen Flughöhe von 2300 ft MSL durchgeführt.

Am Sonderlandeplatz Moosburg dürfen externe Luftfahrzeuge nur mit erhöhtem Schallschutz gemäß Landeplatz-Lärmschutzverordnung vom 05.01.1999, letztmalig geändert am 29.10.2015 starten und landen.

Bei der PPR-Anfrage ist die Übermittlung des Lärmzeugnisses zwingend erforderlich. PPR-Anfragen können nur nach vorheriger Prüfung des Lärmstatus genehmigt werden.

Von dieser Auflage sind die beiden Flugplatzfeste (Pfingsten und Herbst) ausgenommen, da hier eine Ausnahmegenehmigung vom Luftamt Sübayern vorliegt.

Überflüge über lärmempfindliche Gebiete, insbesondere die Stadt Moosburg, die Rosenau, die Gemeinde Aich und die Volkmannsdorferau sind zu unterlassen!

Hinweise Flugplatzfest